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Urlaub im Ein- und Austrittsjahr

Wer mitten im Jahr anfängt oder geht, hat nicht immer Anspruch auf den vollen Jahresurlaub. Die App rechnet das aus dem Eintritts- und Austrittsdatum in den Personaldaten nach dem Bundesurlaubsgesetz.

Die Wartezeit

Den vollen Urlaub gibt es erst nach sechs Monaten im Betrieb (§ 4 BUrlG). Wer am 1. September anfängt, erfüllt die Wartezeit am 28. Februar des Folgejahres.

Eintritt im Laufe des Jahres

Endet die Wartezeit noch im Eintrittsjahr, gibt es für dieses Jahr den vollen Urlaub. Das gilt für alle, die bis zum 1. Juli anfangen.

Endet sie erst im nächsten Jahr, gibt es für jeden vollen Monat ein Zwölftel (§ 5 Abs. 1 a BUrlG). Ein voller Monat zählt ab dem Eintrittstag, nicht ab dem Monatsersten.

Jakob Novák beginnt seine Ausbildung am 1. September 2026. Bis Jahresende sind das vier volle Monate, also 4/12 von 30 Tagen, das macht 10 Tage für 2026. Ab 2027 hat er den vollen Anspruch.

Austritt im Laufe des Jahres

  • Austritt vor Ende der Wartezeit: ein Zwölftel pro vollem Monat (§ 5 Abs. 1 b BUrlG).
  • Austritt bis 30. Juni nach erfüllter Wartezeit: ebenfalls ein Zwölftel pro vollem Monat (§ 5 Abs. 1 c BUrlG).
  • Austritt ab 1. Juli nach erfüllter Wartezeit: der volle Jahresurlaub.

Trägt die Personalverwaltung ein Austrittsdatum ein, rechnet hausverwalter.ai das Konto des letzten Jahres sofort neu. Wie viel noch übrig ist, siehst du dann im Urlaubskonto.

Gesetzlicher und vertraglicher Teil

Das Zwölfteln gilt zwingend nur für den gesetzlichen Mindesturlaub. Was darüber hinausgeht, regelt der Arbeitsvertrag.

Deshalb gibt es unter „Einstellungen“ › „Zeiterfassung“ › „Abwesenheiten“ die Wahl „Mehrurlaub im Ein- und Austrittsjahr“. „Anteilig“ zwölftelt auch den Mehrurlaub, „Voll“ gewährt ihn ungekürzt. „Voll“ braucht eine eigene Regel im Arbeitsvertrag.

Runden

Ergibt die Rechnung einen Bruchteil von mindestens einem halben Tag, rundet hausverwalter.ai auf einen ganzen Tag auf (§ 5 Abs. 2 BUrlG). Kleinere Bruchteile rundet die App auf einen halben Tag auf, abgerundet wird nie.

Der gesetzliche Teil allein ist dabei die Untergrenze. Der Anspruch fällt also nie unter das, was das Gesetz für die Monate verlangt.

Teilzeit im Ein- und Austrittsjahr

Arbeitet die Person an weniger Tagen pro Woche, rechnet hausverwalter.ai zuerst auf ihr Wochenmodell um und zwölftelt dann. Bei vier Tagen und 30 Tagen Standard sind das 24 Tage im Jahr, bei sechs vollen Monaten also 12 Tage.