Verwaltungsauftrag

Drei Karten in der Übersicht einer Liegenschaft halten fest, wofür ihr beauftragt seid und was ihr ohne Rückfrage dürft. Sie stehen unter „Adresse“ und werden über ihren Stift bearbeitet.
Verwaltungsauftrag
Hier trägst du ein, seit wann und bis wann ihr das Haus verwaltet und wann ihr bestellt wurdet. Bei einer WEG verknüpfst du unter „Bestellungsbeschluss“ den Beschluss aus der Versammlung.
Der „Umfang“ unterscheidet „Vollverwaltung“ von „Nur Sondereigentum (SEV)“. Über das Plus kommen Eigenbestand, Beginn des Wirtschaftsjahrs, Vergütung und Kundenkategorie dazu.
Beauftragungsgrenze
Bis zu diesem Betrag beauftragt ihr Handwerker ohne Beschluss oder Freigabe der Eigentümer. Den Wert nehmt ihr aus dem Verwaltervertrag oder dem Beschluss, etwa „2.500,00 € brutto je Auftrag“.
Steht hier noch „Nicht hinterlegt“, fehlt der Wert. Das lohnt sich nachzutragen, denn auch die KI-Agenten halten sich an die Grenze.
Rechnungsadresse
Die Karte zeigt, an wen Handwerker ihre Rechnung für dieses Haus schicken. Von Haus aus wählt hausverwalter.ai sie selbst, erkennbar an „automatisch“.
Bei einer WEG ist das die Gemeinschaft mit „c/o“ eurer Verwaltung. Bei einer Mietverwaltung ist es der Eigentümer der Liegenschaft, bei Eigenbestand eure eigene Firma.
Passt das nicht, trägst du über den Stift eine „Abweichende Rechnungsadresse“ ein. Mit „Automatisch verwenden“ kehrst du zur Regel zurück.